AGB's
- Diese
Mandatsbedingungen gelten für sämtliche gerichtlichen,
behördlichen und außergerichtlichen Vertretungshandlungen
und sonstigen Tätigkeiten, die im Zuge eines zwischen der
Jakobljevich & Grave Rechtsanwälte GmbH (nachfolgend "JGR") und
dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnisses gesetzt werden.
Sie gelten für bestehende und zukünftig erteilte Mandate.
- Der
Mandant wird auf Verlangen eine schriftliche Vollmacht an JGR
unterfertigen, soweit dies für die Mandatserfüllung
erforderlich oder hilfreich ist.
- JGR wird das erteilte Mandat und die Interessen des Mandanten
gegenüber jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit
vertreten. Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Mandats,
so ist JGR nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder
sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.
- Soweit
nichts Abweichendes vereinbart wird, werden Leistungen von JGR nach Wahl
von JGR entweder nach dem Rechtsanwaltstarif (RATG), unter
Zugrundelegung der Allgemeinen Honorar-Kriterien für
Rechtsanwälte (AHK), oder nach den jeweils vereinbarten
Stundensätzen zuzüglich Barauslagen und Umsatzsteuer
verrechnet. Der Ansatz eines erhöhten Stundensatzes für
zukünftige Leistungen ist nur nach zumindest 14-tägiger
Vorankündigung bei mangelndem Widerspruch des Mandanten
zulässig.
- Interne
Barauslagen (Telefon, Telefax, Datenbankkosten) werden pauschal in
Höhe von 3 % der Honorarsumme in Rechnung gestellt, externe
Barauslagen (Reisekosten, Übersetzungskosten etc.) werden nach
tatsächlichem Anfall in Rechnung gestellt.
- Die
Abrechnung der Mandate erfolgt - soweit nichts Abweichendes vereinbart
wird - monatlich oder vierteljährlich, Rechnungen sind
unverzüglich nach Erhalt abzugsfrei zu bezahlen.
- Der
Mandant wird JGR seine UID Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer)
sowie den der Finanzbehörde bekannt gegebenen Firmenwortlaut sowie
Firmenadresse zur Verfügung stellen.
- Verträge,
Konzepte, Gutachten, Aufstellungen und Berechnungen etc, die von JGR im
Rahmen des Mandates erstellt werden, dürfen nur für Zwecke
des Mandanten verwendet werden; eine Weitergabe an Dritte und eine
Verwendung in deren Interesse darf nur mit schriftlicher Zustimmung von
JGR erfolgen. JGR haftet nur gegenüber ihrem Mandanten, nicht
gegenüber Dritten. Der Mandant ist verpflichtet, Dritte die
aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen von JGR in
Berührung geraten, auf diesen Umstand hinzuweisen.
- Die
Haftung von JGR und aller für sie tätigen Rechtsanwälte
und juristischen Mitarbeiter ist für jeden Schadensfall - auch bei
mehreren Anspruchsberechtigten und auch hinsichtlich von
Folgeschäden - auf einen Höchstbetrag von insgesamt €
2,4 Millionen (Euro zwei Millionen vierhunderttausend) beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt, soweit der Mandant Verbraucher im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, nur für den Fall leicht
fahrlässiger Schadenszufügung. In diesem Rahmen besteht
Deckung durch eine von JGR abgeschlossene Haftpflichtversicherung.
- Soweit
nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder
Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche
(falls der Mandant nicht Unternehmer im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes ist, jedoch nicht
Gewährleistungsansprüche) gegen JGR, wenn sie nicht vom
Mandanten binnen sechs Monaten (falls der Mandant Unternehmer im Sinne
des Konsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen einen Jahres (falls der
Mandant nicht Unternehmer ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant vom
Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst
anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich
geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf
Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenen) Verhalten
(Verstoß).
- JGR darf im Rahmen des Mandatsverhältnisses Dritten Unterauftrag und Untervollmacht erteilen.
- JGR hat nach Beendigung des Auftragsverhältnisses auf Verlangen dem
Mandanten Urkunden im Original zurückzustellen. JGR ist berechtigt,
Kopien dieser Urkunden zu behalten. Soweit der Mandant nach Ende des
Mandats nochmals Schriftstücke (Kopien von Schriftstücken)
verlangt, die er im Rahmen der Mandatsabwicklung bereits erhalten hat,
sind die Kosten vom Mandanten zu tragen. JGR ist verpflichtet, die Akten
für die Dauer von fünf Jahren ab Beendigung des Mandats
aufzubewahren und in dieser Zeit dem Mandanten bei Bedarf Abschriften
auszuhändigen; die Kosten sind vom Mandanten zu tragen. Sofern
für die Dauer der Aufbewahrungspflicht längere gesetzliche
Fristen gelten, sind diese einzuhalten. Der Mandant stimmt der
Vernichtung der Akten (auch von Originalurkunden) nach Ablauf der
Aufbewahrungspflicht zu.
- Die
Aufbewahrungsbedingungen und das durch diese Mandatsbedingungen
geregelte Mandatsverhältnis unterliegen materiellem
österreichischem Recht. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem durch die Mandatsbedingungen geregelten
Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen
Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche
Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von
JGR vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. JGR
ist
jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Mandanten auch bei jedem
anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel
der Mandant seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder
Vermögen hat. Gegenüber Mandanten, die Verbraucher iSd
Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandregelung des
§ 14 des Konsumentenschutzgesetzes.
- Änderungen
oder Ergänzungen dieser Mandatsbedingungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform, sofern der Mandant nicht Verbraucher
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
- Erklärungen
von JGR an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an
die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekanntgegebene oder die danach
schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. JGR
kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart
ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren.
- Nach
diesen Mandatsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärung
können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch
mittels Telefax oder e-mail abgegeben werden. JGR ist ohne anders
lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den
e-mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form
abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen
Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von
Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in
Kenntnis dieser Risken zuzustimmen, dass der e-mail-Verkehr nicht in
verschlüsselter Form durchgeführt wird.
- Der
Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass
JGR die den Mandanten und/oder sein Unternehmen betreffenden
personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder
übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung
der JGR vom Mandanten übertragenen Aufgaben notwendig und
zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder
standesrechtlichen Verpflichtungen von JGR (zB Teilnahme am
elektronischen Rechtsverkehr etc.) ergibt.
- Die
Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen des in diesen
Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt
die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. Die
Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en)
durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe
kommende Regelung zu ersetzen.